Kontakt
Gymnasium Buckhorn
Im Regestall 25
22359 Hamburg
Telefon: 040 4289337-0
Fax: 040 4289337-38
gymnasium-Buckhorn@bsb.hamburg.de
Durch den Kontakt und die Auseinandersetzung mit Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, werden die sozialen, empathischen und kooperativen Fähigkeiten unserer Schüler*innen aus- und gleichzeitig Vorurteile und Berührungsängste abgebaut. Verantwortungsvolles Handeln, aber auch Solidarität und Wertschätzung für schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft werden im Sinne des schulinternen Leitbildes gefördert. Darüber hinaus leistet das Sozialpraktikum einen Beitrag zur beruflichen Orientierung im Bereich der sozialen Arbeit und gibt einen Ausblick auf mögliche Beschäftigungsfelder für ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst.
Das Sozialpraktikum findet immer in den letzten beiden vollen Schulwochen vor den Sommerferien statt und kann in einer Einrichtung absolviert werden, die mit benachteiligten Menschen, die unserer Hilfe bedürfen, arbeitet. Die Schüler*innen werden im Laufe der S1 und S2 mit vielseitigen Veranstaltungen auf die Herausforderungen während des Sozialpraktikums und den Umgang mit diesen vorbereiten.
Herr Becker
Koordinator Soziales Lernen
br@gymbuckhorn.deSprechzeiten: Bitte über das Schulbüro individuell vereinbaren.
Schuljahr 2024/2025
17.09.2024 Vorbereitungsveranstaltung Sozialpraktikum
07.03.2025 Abgabefrist Praktikumsunterlagen
07.07.-18.07.2025 Sozialpraktikum
Schuljahr 2025/2026
22.06.-03.07.2026 Sozialpraktikum
Schuljahr 2026/2027
14.06.-25.06.2027 Sozialpraktikum
Als Konsequenz der Corona-Pandemie wird Sozialpraktikum der Studienstufe 2 in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 geöffnet. Da die betroffenen Schüler*innen während ihrer Zeit in der Mittelstufe kein oder nur in Teilen ein Betriebspraktikum absolvierten, bekommen sie die Möglichkeit ihre Praktikumseinrichtungen oder -betriebe frei zu wählen. In den darauffolgenden Schuljahren wird es wieder ein reines Sozialpraktikum in der Studienstufe 2 geben.
Generell sollen alle Schüler*innen ab dem Schuljahr 2023/24 ein Sozialpraktikum absolvieren. Es gibt nur eine Ausnahme:
Schüler*innen, die nach der zehnten Klasse an das Gymnasium Buckhorn wechseln und an ihrer alten Schule ein Sozialpraktikum absolviert haben, können bei Herrn Becker schriftlich die Durchführung eines Betriebspraktikums beantragen. Hierzu reicht eine Mail mit den Daten des absolvierten Sozialpraktikums (zeitlicher Rahmen, Name des Praktikumsbetriebs und Tätigkeit im Praktikum), den gesammelten Eindrücken und einer kurzen Begründung, wieso man gerne ein Betriebspraktikum machen möchte. Entspricht das gemachte Sozialpraktikum in Umfang und Ausrichtungen den Kriterien unserer Schule, wird ein Betriebspraktikum genehmigt.
Das Sozialpraktikum kann in allen Einrichtungen absolviert werden, die mit benachteiligten Menschen arbeiten, die auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. Dazu zählen: (integrative) Kindergärten, soziale Einrichtungen und Hilfsdienste, Essensausgabestellen, Schulen/Wohnanlagen für Menschen mit Behinderungen, Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Demenz und herausfordernden Verhaltensweisen, Einrichtungen für Obdachlose und Flüchtlinge, Bahnhofsmission, kirchliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Grundschulen mit Nachmittagsbetreuung, etc.
Es ist wichtig, dass der Kontakt und der Umgang mit unterstützungsbedürftigen Menschen im Vordergrund stehen soll und nicht das jeweilige Berufsbild. Daher sind zum Beispiel Praktika bei einem Arzt oder Physiotherapeuten nicht erwünscht. Bei einem Praktikum im Krankenhaus ist darauf zu achten, dass es sich um ein Pflegepraktikum handelt.
Die Schüler*innen sollen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt werden und sich zu verantwortungsvoll handelnden Erwachsenen entwickeln. Ängste und Vorurteile gegenüber Menschen, die in sozialen Berufen arbeiten, und Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, sollen abgebaut werden. So soll die Wertschätzung schwächerer Mitglieder der Gesellschaft gesteigert werden.
Darüber hinaus bietet das Sozialpraktikum auch die Möglichkeit in einem sehr geschützten Rahmen persönliche Grenzerfahrungen zuzulassen und sich so selbst auszutesten. Themen wie Tod, Altern, Umgang mit behinderten Kindern und ähnliches werden den Schüler*innen in ihrem späteren Leben begegnen. Hierauf können sie sich im Sozialpraktikum vorbereiten.
Das Praktikum in der Studienstufe 2 kann auch außerhalb von Hamburg absolviert werden. Dabei sind folgende Dinge zu beachten:
Praktikum innerhalb Deutschlands
Für ein Praktikum in einem anderen Bundesland ist kein Antrag nötig. Auf dem Meldebogen muss aber die Adresse vermerkt werden, unter der die Schüler*innen während des Praktikums erreichbar sind.
Praktikum innerhalb der EU
Ein Praktikum innerhalb der EU muss beim Koordinator des Sozialpraktikums schriftlich eingereicht werden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Die Erlaubnis für ein Praktikum im Ausland trifft die Schulleiterin mit dem Koordinator des Sozialpraktikums und unter Rücksprache mit den jeweiligen Tutor*innen.
Praktikum außerhalb der EU
Ein Praktikum außerhalb der EU muss beim Koordinator des Sozialpraktikums schriftlich beantragt werden. Allerdings ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz der Schulbehörde außerhalb der EU erlischt. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
In Ausnahmefällen kann das Praktikum verlängert werden. Hierzu muss ein Antrag beim Koordinator für das Sozialpraktikum gestellt werden. Dieser versendet dann auch angepasste Meldeunterlagen.
Das Praktikum der Studienstufe 2 kann nur nach hinten verlängert werden. Damit werden die letzten drei Schultage und die ersten beiden Ferientage in das Praktikum einbezogen.