Sozialpraktikum

seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es auf Initiative des Schulsprecherteams wieder ein Sozialpraktikum für alle Schüler*innen der S2.

Der Kontakt und die Auseinandersetzung mit Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, dienen zur Entwicklung und Förderung der sozialen Kompetenz. Die empathischen und kooperativen Fähigkeiten der Schüler*innen werden aus- und gleichzeitig Vorurteile und Berührungsängste abgebaut. Verantwortungsvolles Handeln, aber auch Solidarität und Wertschätzung für schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft werden im Sinne schulinternen Leitbildes gefördert. Darüber hinaus leistet das Sozialpraktikum einen Beitrag zur beruflichen Orientierung im Bereich der sozialen Arbeit.

Das Sozialpraktikum findet immer in den letzten beiden vollen Schulwochen vor den Sommerferien statt und kann in einer Einrichtung absolviert werden, die mit benachteiligten Menschen arbeitet, die unserer Hilfe bedürfen. Die Schüler*innenwerden im Laufe der S1 und S2 mit vielseitigen Veranstaltungen auf die Herausforderungen während des Sozialpraktikum und den Umgang mit diesen vorbereiten. Darüber hinaus steht Herr Becker, der Koordinator für das Sozialpraktikum, bei Fragen in seinen Sprechzeiten oder per Mail (br@gymbuckhorn.de) zur Verfügung.

Anpassungen Praktikum Schuljahr 2022/23

Aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie haben die Schüler*innen des Jahrgangs 9 im Schuljahr 2020/2021 nur freiwillig ein dreiwöchiges Berufspraktikum absolviert. Da wir allen Schüler*innen während ihrer Schullaufbahn die Möglichkeit zur Durchführung eines Betriebspraktikums ermöglichen wollen, wird es im Schuljahr 2022/23 eine Öffnung des Praktikums für alle Schüler*innen der Studienstufe geben.

Alle Schüler*innen haben die Möglichkeit, zwischen einem Sozial- oder Betriebspraktikum zu wählen. Die Entscheidung über die Art des Praktikums wird mit der Abgabe der Meldeunterlagen übermittelt. Ab dem Schuljahr 2023/24 wird es wieder ein ausschließliches Sozialpraktikum in der Studienstufe geben.

Termine

Schuljahr 2022/2023

03.03.2023                         Abgabefrist Praktikumsunterlagen

26.06.-07.07.2023            Praktikum Studienstufe

Schuljahr 2023/2024

01.07.-12.07.2024            Sozialpraktikum

Schuljahr 2024/2025

07.07.-18.07.2025            Sozialpraktikum

Falls sich noch Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte direkt an mich.Philipp Becker

Unterlagen Sozialpraktikum Schuljahr 2022/2023

Fragen zum Sozialpraktikum

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Kolleg*innen,

in Verbindung mit dem Sozialpraktikum entstehen natürlich auch immer wieder Fragen. Die sechs häufigsten Fragen und Antworten sind in diesem Dokument aufgelistet.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Becker

Koordinator Sozialpraktikum

Als Konsequenz der Corona-Pandemie wird Sozialpraktikum der Studienstufe 2 in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 geöffnet. Da die betroffenen Schüler*innen während ihrer Zeit in der Mittelstufe kein oder nur in Teilen ein Betriebspraktikum absolvierten, bekommen sie die Möglichkeit ihre Praktikumseinrichtungen oder -betriebe frei zu wählen. In den darauffolgenden Schuljahren wird es wieder ein reines Sozialpraktikum in der Studienstufe 2 geben.

Generell sollen alle Schüler*innen ab dem Schuljahr 2023/24 ein Sozialpraktikum absolvieren. Es gibt nur eine Ausnahme:

Schüler*innen, die nach der zehnten Klasse an das Gymnasium Buckhorn wechseln und an ihrer alten Schule ein Sozialpraktikum absolviert haben, können bei Herrn Becker schriftlich die Durchführung eines Betriebspraktikums beantragen. Hierzu reicht eine Mail mit den Daten des absolvierten Sozialpraktikums (zeitlicher Rahmen, Name des Praktikumsbetriebs und Tätigkeit im Praktikum), den gesammelten Eindrücken und einer kurzen Begründung, wieso man gerne ein Betriebspraktikum machen möchte. Entspricht das gemachte Sozialpraktikum in Umfang und Ausrichtungen den Kriterien unserer Schule, wird ein Betriebspraktikum genehmigt.

Das Sozialpraktikum kann in allen Einrichtungen absolviert werden, die mit benachteiligten Menschen arbeiten, die auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. Dazu zählen: (integrative) Kindergärten, soziale Einrichtungen und Hilfsdienste, Essensausgabestellen, Schulen/Wohnanlagen für Menschen mit Behinderungen, Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Demenz und herausfordernden Verhaltensweisen, Einrichtungen für Obdachlose und Flüchtlinge, Bahnhofsmission, kirchliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Grundschulen mit Nachmittagsbetreuung, etc.

Es ist wichtig, dass der Kontakt und der Umgang mit unterstützungsbedürftigen Menschen im Vordergrund stehen soll und nicht das jeweilige Berufsbild. Daher sind zum Beispiel Praktika bei einem Arzt oder Physiotherapeuten nicht erwünscht. Bei einem Praktikum im Krankenhaus ist darauf zu achten, dass es sich um ein Pflegepraktikum handelt.

Die Schüler*innen sollen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt werden und sich zu verantwortungsvoll handelnden Erwachsenen entwickeln. Ängste und Vorurteile gegenüber Menschen, die in sozialen Berufen arbeiten, und Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, sollen abgebaut werden. So soll die Wertschätzung schwächerer Mitglieder der Gesellschaft gesteigert werden.

Darüber hinaus bietet das Sozialpraktikum auch die Möglichkeit in einem sehr geschützten Rahmen persönliche Grenzerfahrungen zuzulassen und sich so selbst auszutesten. Themen wie Tod, Altern, Umgang mit behinderten Kindern und ähnliches werden den Schüler*innen in ihrem späteren Leben begegnen. Hierauf können sie sich im Sozialpraktikum vorbereiten.

Das Praktikum in der Studienstufe 2 kann auch außerhalb von Hamburg absolviert werden. Dabei sind folgende Dinge zu beachten:

Praktikum innerhalb Deutschlands

Für ein Praktikum in einem anderen Bundesland ist kein Antrag nötig. Auf dem Meldebogen muss aber die Adresse vermerkt werden, unter der die Schüler*innen während des Praktikums erreichbar sind.

Praktikum innerhalb der EU

Ein Praktikum innerhalb der EU muss beim Koordinator des Sozialpraktikums schriftlich eingereicht werden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • kurzer an die Schulleiterin gerichteter Antrag, aus dem die Motivation für ein Auslandspraktikum hervorgehen sollte
  • Adresse des Wohnortes während des Praktikums
  • ausgefüllter Meldebogen
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schüler*innen eine Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten)

Die Erlaubnis für ein Praktikum im Ausland trifft die Schulleiterin mit dem Koordinator des Sozialpraktikums und unter Rücksprache mit den jeweiligen Tutor*innen.

Praktikum außerhalb der EU

Ein Praktikum außerhalb der EU muss beim Koordinator des Sozialpraktikums schriftlich beantragt werden. Allerdings ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz der Schulbehörde außerhalb der EU erlischt. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • kurzer an die Schulleiterin gerichteter Antrag, aus dem die Motivation für ein Auslandspraktikum hervorgehen sollte
  • Adresse des Wohnortes während des Praktikums
  • ausgefüllter Meldebogen
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schüler*innen eine Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten)
  • Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten, dass kein Versicherungsschutz seitens der Schulbehörde besteht

In Ausnahmefällen kann das Praktikum verlängert werden. Hierzu muss ein Antrag beim Koordinator für das Sozialpraktikum gestellt werden. Dieser versendet dann auch angepasste Meldeunterlagen.

Das Praktikum der Studienstufe 2 kann nur nach hinten verlängert werden. Damit werden die letzten drei Schultage und die ersten beiden Ferientage in das Praktikum einbezogen.