Corona- Hygieneplan des Gymnasiums Buckhorn

Der folgende Corona-Hygieneplan ist in Ergänzung zum bestehenden Hygieneplan der Schule zu sehen. Er hat den Muster- Corona- Hygieneplan (siehe Homepage) der Behörde zur Grundlage.   

Ab dem 27.04.2020 wird der Schulbetrieb wieder schrittweise aufgenommen.  

  1. ALLGEMEINE UND WICHTIGSTE MASSNAHMEN
  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) müssen die Schüler*innen auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen halten.
  • Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Hust- und Niesetikette beachten (in die Ellenbeuge husten/ niesen)
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Wir empfehlen überall dort eine Maske (Alltagsmaske) zu tragen, wo eine Gefahr besteht, dass die 1,5 Meter Abstandsregel versehentlich unterlaufen wird. Dieses könnte i.d.R. auf dem Weg zum Lernraum, beim Verlassen des Lernraumes, auf dem Schulhof oder dem Schulweg eintreten.
  • Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. An den Knotenpunkten der Gebäude werden zeitnah Desinfektionsspender installiert.
  1. Organisation und Nutzung der Klassenräume und Arbeitsplätze

2.1 Der Weg in den KlassenraumAlle Schüler*innen müssen sich auf direktem Weg in ihren zugewiesenen Klassenraum zu begeben. Die Türklinken etc. sollten nach Möglichkeit mit dem Ellenbogen geöffnet werden.

  • Pädagogisches Personal wird kurz vor Unterrichtsbeginn die Schüler vor der Klasse in Empfang nehmen.

2.2 In den Klassen

  • Die Arbeitsplätze der Schüler*innen sowie der Beschäftigten in den Klassenräumen sind unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m angeordnet.
  • Jede Klasse (max. 15 Personen + Lehrkraft) wird in einem einzigen, gleichbleibenden Raum unterrichtet. In diesem Raum bekommen die Schüler*innen jeweils einen eigenen, unveränderten Arbeitsplatz zugewiesen. Die Reinigung der Schülerplätze und Räume erfolgt verstärkt.
  • Die Lehrkräfte werden darauf achten, dass Schülerinnen und Schüler keine Gegenstände (Bücher, Stifte) austauschen oder gemeinsam verwenden. Auch bei der Nutzung der schulischen Präsentationstechnik wird darauf geachtet, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte nicht dieselben Gegenstände berühren.
  • Das pädagogische Personal wird darauf achten, dass sich die Schülerinnen und Schüler nur in den für sie zugänglichen Räumen aufhalten und dabei die Verhaltens- und Hygieneregeln befolgen.

2.3. Maßnahmen zur Pausengestaltung

Regelungen zur Pausengestaltung werden gemäß der Anzahl der SuS und der Lerngruppen, die vor Ort sind, unter Beachtung der Hygienemaßnahmen getroffen.

2.4. Fortbewegung im Schulgebäude

  • Im Treppenhaus des H- Gebäudes gehen die SuS stets auf der rechten Seite.
  • In den U- Gebäuden, im Pavillon, im Verwaltungstrakt und im Kunsttrakt passieren die SuS die Treppe als einen Richtungsweg nach Bedarf.
  • Der Musikgang und der Teichgang werden als Einbahnwege ausgewiesen. Der Rückweg muss außerhalb des Gebäudes bestritten werden.
  1. Hygiene im Sanitärbereich
  • In allen Toilettenräumen werden ausreichend Seifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt.
  • Die Schülerinnen und Schüler beachten die Verhaltens- und Hygieneregeln in den WC-Anlagen. Es darf sich nur eine Person zurzeit in den Toilettenräumen aufhalten.
  • Toilettensitze, Armaturen und Waschbecken werde zweimal täglich Hier wird ein besonderes Augenmerk auf Kontaktflächen (Schalter, Griffe, Wasserhähne, Spüldrücker) gerichtet.
  1. Cafeteria, Mittagessen und Wasserspender

In der ersten Phase der Wiederaufnahme des Schulbetriebs wird es keine Essensversorgung geben, zudem ist der Wasserspender außer Betrieb genommen, um den hygienischen Sicherheitsmaßstäben zu genügen.

  1. Infektionsschutz im Schulbüro

Alle dargestellten Hygienemaßnahmen werden selbstverständlich auch für unser Schulbüro gelten. Außerdem achten die SuS sowie alle anderen Besucher, das Büro einzeln zu betreten. 

  1. Infektionsschutz im Lehrerzimmer

Auch im Lehrerzimmer gilt der Sicherheitsabstand. Um diesen zu ermöglich, wird die Aula als zusätzlicher Arbeitsraum für die Lehrer freigegeben. 

  1. Schülerinnen und Schüler mit höherem Risiko

Kinder und Jugendliche mit einschlägigen Vorerkrankungen müssen nicht in die Schule. Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag auch dann von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit, wenn sie gesund sind, aber in häuslicher Gemeinschaft mit Personen leben, die im Fall einer Infektion besonders gefährdet wären. 

  1. AKUTER CORONAFALL UND MELDEPFLICHT

Sollten während des Präsenzunterrichts oder der Notbetreuung in Schule bei Schülerinnen und Schülern oder Beschäftigen der Schule einschlägige Corona-Symptome auftreten werden die Schülerinnen und Schüler ggf. bis zur Abholung durch die Eltern in einen gesonderten Raum geführt.

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung (corona@bsb.hamburg.de) zu melden. Nach Bestätigung einer Corona-Erkrankung sind die entsprechenden Schritte in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt einzuleiten.

Hygieneplan Corona Schulen_2020-04-21

Hygieneplan Gym.Buckhorn