Sozialpraktikum

Sozialpraktikum

Durch den Kontakt und die Auseinandersetzung mit Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, werden die sozialen, empathischen und kooperativen Fähigkeiten unserer Schüler*innen aus- und gleichzeitig Vorurteile und Berührungsängste abgebaut. Verantwortungsvolles Handeln, aber auch Solidarität und Wertschätzung für schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft werden im Sinne des schulinternen Leitbildes gefördert. Darüber hinaus leistet das Sozialpraktikum einen Beitrag zur beruflichen Orientierung im Bereich der sozialen Arbeit und gibt einen Ausblick auf mögliche Beschäftigungsfelder für ein freiwilliges soziales Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst.

Das Sozialpraktikum findet immer in den letzten beiden vollen Schulwochen vor den Sommerferien statt und kann in einer Einrichtung absolviert werden, die mit benachteiligten Menschen, die unserer Hilfe bedürfen, arbeitet. Die Schüler*innen werden im Laufe der S1 und S2 mit vielseitigen Veranstaltungen auf die Herausforderungen während des Sozialpraktikums und den Umgang mit diesen vorbereiten.

Kontakt

Philipp Becker

Koordinator Soziales Lernen

br@gymbuckhorn.de

Sprechzeiten: Bitte über das Schulbüro individuell vereinbaren.

Termine

Schuljahr 2023/2024

12.09.2023                        Vorbereitungsveranstaltung Sozialpraktikum

08.03.2024                        Abgabefrist Praktikumsunterlagen

01.07.-12.07.2024            Sozialpraktikum

Schuljahr 2024/2025

07.07.-18.07.2025            Sozialpraktikum

Unterlagen Sozialpraktikum Schuljahr 2023/2024

Fragen zum Sozialpraktikum

Als Konsequenz der Corona-Pandemie wird Sozialpraktikum der Studienstufe 2 in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 geöffnet. Da die betroffenen Schüler*innen während ihrer Zeit in der Mittelstufe kein oder nur in Teilen ein Betriebspraktikum absolvierten, bekommen sie die Möglichkeit ihre Praktikumseinrichtungen oder -betriebe frei zu wählen. In den darauffolgenden Schuljahren wird es wieder ein reines Sozialpraktikum in der Studienstufe 2 geben.

Generell sollen alle Schüler*innen ab dem Schuljahr 2023/24 ein Sozialpraktikum absolvieren. Es gibt nur eine Ausnahme:

Schüler*innen, die nach der zehnten Klasse an das Gymnasium Buckhorn wechseln und an ihrer alten Schule ein Sozialpraktikum absolviert haben, können bei Herrn Becker schriftlich die Durchführung eines Betriebspraktikums beantragen. Hierzu reicht eine Mail mit den Daten des absolvierten Sozialpraktikums (zeitlicher Rahmen, Name des Praktikumsbetriebs und Tätigkeit im Praktikum), den gesammelten Eindrücken und einer kurzen Begründung, wieso man gerne ein Betriebspraktikum machen möchte. Entspricht das gemachte Sozialpraktikum in Umfang und Ausrichtungen den Kriterien unserer Schule, wird ein Betriebspraktikum genehmigt.

Das Sozialpraktikum kann in allen Einrichtungen absolviert werden, die mit benachteiligten Menschen arbeiten, die auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. Dazu zählen: (integrative) Kindergärten, soziale Einrichtungen und Hilfsdienste, Essensausgabestellen, Schulen/Wohnanlagen für Menschen mit Behinderungen, Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Demenz und herausfordernden Verhaltensweisen, Einrichtungen für Obdachlose und Flüchtlinge, Bahnhofsmission, kirchliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Grundschulen mit Nachmittagsbetreuung, etc.

Es ist wichtig, dass der Kontakt und der Umgang mit unterstützungsbedürftigen Menschen im Vordergrund stehen soll und nicht das jeweilige Berufsbild. Daher sind zum Beispiel Praktika bei einem Arzt oder Physiotherapeuten nicht erwünscht. Bei einem Praktikum im Krankenhaus ist darauf zu achten, dass es sich um ein Pflegepraktikum handelt.

Die Schüler*innen sollen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt werden und sich zu verantwortungsvoll handelnden Erwachsenen entwickeln. Ängste und Vorurteile gegenüber Menschen, die in sozialen Berufen arbeiten, und Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, sollen abgebaut werden. So soll die Wertschätzung schwächerer Mitglieder der Gesellschaft gesteigert werden.

Darüber hinaus bietet das Sozialpraktikum auch die Möglichkeit in einem sehr geschützten Rahmen persönliche Grenzerfahrungen zuzulassen und sich so selbst auszutesten. Themen wie Tod, Altern, Umgang mit behinderten Kindern und ähnliches werden den Schüler*innen in ihrem späteren Leben begegnen. Hierauf können sie sich im Sozialpraktikum vorbereiten.

Das Praktikum in der Studienstufe 2 kann auch außerhalb von Hamburg absolviert werden. Dabei sind folgende Dinge zu beachten:

Praktikum innerhalb Deutschlands

Für ein Praktikum in einem anderen Bundesland ist kein Antrag nötig. Auf dem Meldebogen muss aber die Adresse vermerkt werden, unter der die Schüler*innen während des Praktikums erreichbar sind.

Praktikum innerhalb der EU

Ein Praktikum innerhalb der EU muss beim Koordinator des Sozialpraktikums schriftlich eingereicht werden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • kurzer an die Schulleiterin gerichteter Antrag, aus dem die Motivation für ein Auslandspraktikum hervorgehen sollte
  • Adresse des Wohnortes während des Praktikums
  • ausgefüllter Meldebogen
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schüler*innen eine Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten)

Die Erlaubnis für ein Praktikum im Ausland trifft die Schulleiterin mit dem Koordinator des Sozialpraktikums und unter Rücksprache mit den jeweiligen Tutor*innen.

Praktikum außerhalb der EU

Ein Praktikum außerhalb der EU muss beim Koordinator des Sozialpraktikums schriftlich beantragt werden. Allerdings ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz der Schulbehörde außerhalb der EU erlischt. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • kurzer an die Schulleiterin gerichteter Antrag, aus dem die Motivation für ein Auslandspraktikum hervorgehen sollte
  • Adresse des Wohnortes während des Praktikums
  • ausgefüllter Meldebogen
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schüler*innen eine Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten)
  • Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten, dass kein Versicherungsschutz seitens der Schulbehörde besteht

In Ausnahmefällen kann das Praktikum verlängert werden. Hierzu muss ein Antrag beim Koordinator für das Sozialpraktikum gestellt werden. Dieser versendet dann auch angepasste Meldeunterlagen.

Das Praktikum der Studienstufe 2 kann nur nach hinten verlängert werden. Damit werden die letzten drei Schultage und die ersten beiden Ferientage in das Praktikum einbezogen.