Wichtige Informationen zur Lernmittelbeschaffung Schuljahr 2009/10

  1.  

    pdf

    Info-Brief-09-10.pdf


    (100,61 kb)
  2.  

    pdf

    Info-Foerderberechtigte09.pdf


    (83,12 kb)
  3.  

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten Sie heute über das Verfahren der Lernmittelbeschaffung für das Schuljahr 09/10 informieren. Die Rechtslage wird sich im Bereich der Förderberechtigungen, vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft im Juni, um die Bezieher/innen von Wohngeld erweitern. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die auf unserer Homepage veröffentlichten „Informationen für Förderberechtigte und Familien mit drei und mehr Kindern, die ab Beginn der Schulpflicht Schulen besuchen“.

Im Schuljahr 08/09 hat die Schule durch die Gebühren und Servicekaufzahlungen der Buckhorner Eltern insgesamt 67.000 Euro eingenommen. Investiert haben wir rd. 105.000 Euro u. a. für folgende Neuanschaffungen und Ergänzungen:

  • SEK I (Kl. 5-10) in den Fächern Deutsch, Französisch, Latein, Geografie, PGW, Chemie, Physik und NAWI 6

SEK II (Kl. 11-13) in den Fächern Mathe, Physik und Französisch

Für das Schuljahr 09/10 sind Neuanschaffungen in den Fächern Englisch, Geschichte, Biologie und PGW geplant. Bücher die bereits drei Mal verliehen wurden, werden nach Möglichkeit als Präsenzbestand in die Lernräume übergehen.

Wir werden das Ihnen aus den vergangenen Schuljahren bereits bekannte und bewährte Verfahren im Bereich der Abwicklung von Buchverlusten bzw.

–beschädigungen verändern. Leider haben wir im letzten Jahr vermehrt mit verlorenen bzw. beschädigten Büchern zu tun gehabt. Bisher wurde dann der Restwert in Rechnung gestellt und das Buch neu angeschafft. Bei einem Buchwechsel verloren wir dann durch die spätere Anschaffungszeit den noch bestehenden Restwert. Um dies zu verhindern wird ab sofort bei Verlust oder Beschädigung eines Buches eine Ersatzbeschaffung (dies kann gern ein gebrauchtes gut erhaltenes Exemplar sein) getätigt und abgegeben.

Die Schulkonferenz hat beschlossen, dass wir weiterhin bei der „Paketlösung“ bleiben werden. Die Pauschale beträgt auch dieses Jahr für die Stufen 5-10 wieder Euro 60,--. Für die Stufen 11-13 bleibt die Pauschale trotz Neuinvestitionen unverändert bei Euro 40,--, da einige Schüler entsprechend der individuellen Kurswahl nur wenige Bücher benötigen. Neu ist hier jedoch die Kopierpauschale in Höhe von € 5,--, die auf Grund der vielen Kopien, die die Oberstufenschüler erhalten ab diesem Jahr unumgänglich ist. Die Kopien werden benötigt, weil einerseits hinsichtlich des hamburgischen Abiturs spezifische Fachbücher fehlen und andererseits in vielen Fächern der Aktualitätsbezug des Unterrichtsmaterials von besonderer Bedeutung ist. Bei unseren Kalkulationen gehen wir davon aus, dass - wie im letzten Jahr - wieder fast alle am Verfahren der Nutzung gegen Gebühr („Mietverfahren“) teilnehmen werden. Das Recht und die Möglichkeit, die Lernmittel selbst zu beschaffen, bleibt natürlich bestehen.

Auch in diesem Jahr bieten wir für die SEK I wieder den sogenannten „Servicekauf“ an. Sämtliche, sonst von den Eltern selbst zu beschaffende Arbeitsmaterialien, z.B. Lektüren, Workbooks etc., werden dabei von der Schule zentral beschafft und an die Schüler ausgegeben. Beim „Servicekauf“ wird für die Stufen 5-10 eine Pauschale in Höhe von Euro 20,-- erhoben. Damit ist eine vollständige Versorgung für die Teilnehmer am „Servicekauf“ gewährleistet. Die darüber hinaus anfallenden Kosten werden aus dem Schuletat finanziert. Wir stellen damit sicher, dass niemand über die zulässigen Höchstgrenzen hinaus belastet wird. Sollte in Einzelfällen die Pauschale nicht ausgeschöpft werden, können Sie selbstverständlich den Differenzbetrag zurückfordern. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Sekretariat.

Der Atlas wird in diesem Schuljahr wieder für die neuen 5.-Klässler, die am „Mietverfahren“ teilnehmen, über einen Zeitraum von 5 Jahren verliehen und anschließend übereignet (Ende der 10. Klasse).

Über sinnvolle Nachschlagewerke, z.B. Formelsammlungen oder Wörterbücher, die jedes Kind nach Möglichkeit lernbegleitend zur Verfügung haben sollte, können Sie sich beim Klassenlehrer oder jeweiligen Fachlehrer informieren. Die Anschaffung dieser Materialien ist jedoch freiwillig. Sie stehen daher nicht auf der Lernmittelliste und werden im Unterricht nicht notwendig gebraucht. Die Kosten sind nicht auf die Höchstgrenzen anrechenbar und unterliegen keiner Förderberechtigung.

Abschließend möchten wir Sie über den geplanten Ablauf für die Lernmittelbe-schaffung informieren:

  • In der Woche zwischen dem 25.05. und 29.05.2009 geben wir die Lernmittellisten und die Hinweise für die Förderberechtigten an die Schülerinnen und Schüler aus. Die Eltern der neuen 5.-Klässler erhalten diese Listen und alle Informationen per Post.

  • Bitte geben Sie die Lernmittellisten ausgefüllt bis zum 12.06.2009 über Ihre Kinder an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer zurück. Nur die Eltern der neuen 5.-Klässler geben die Lernmittelliste bitte direkt im Schulbüro ab!

  • Wenn Sie zu den Förderberechtigten oder den Familien mit drei oder mehr Kindern gehören, dann weisen Sie das bitte bis zum 12.06.2009 im Schulbüro nach.

  • In der Woche zwischen dem 22.06. und 26.06.2009 erhalten Ihre Kinder von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer den Gebührenbescheid und den Überweisungsvordruck. Die Eltern der neuen 5.-Klässler erhalten diesen wiederum per Post.

Bitte überweisen Sie das Büchergeld bis spätestens zum 10.07.2009.

Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat gern zur Verfügung.

Wolfgang Gerhardt

Schulleiter

Reinhold Muthorst

Lernmittelverwalter

Petra Dombrowski

Sekretariat