Hausordnung des Gymnasiums Buckhorn
Stand: 20. Januar 2010
Wir, die Schüler und die Lehrer des Gymnasiums Buckhorn, haben gemeinsam folgende Grundsätze und Regeln formuliert, die wir für wichtig halten, damit wir sinnvoll arbeiten und uns dabei wohl fühlen können.
I. Grundsätze
- Wir wollen Bedingungen schaffen, damit Schüler, Lehrer und Eltern vertrauensvoll und erfolgreich zusammenarbeiten.
- Wir wollen ehrlich, rücksichtsvoll und tolerant sein und handeln. Niemand darf einen anderen verletzen.
- Wir wollen uns kritisch und verantwortungsbewusst für unsere Gemeinschaft und unsere Arbeit einsetzen. Niemand darf beim Lernen behindert werden. Jeder soll die Möglichkeit haben, seine Persönlichkeit im Rahmen unserer Regeln und Grundsätze zu entfalten.
- Wir wollen unsere Schulräume so gestalten, dass wir uns dort gern aufhalten.
- Wir wollen in offenen Gesprächskreisen unser Schulleben planen und Schwierigkeiten miteinander besprechen.
- Wir wollen für die Einhaltung dieser Grundsätze und der folgenden Regeln gemeinsam sorgen.
II. Regeln
Unterrichtszeit
- Stundenbeginn und Stundenschluss sollen von Schülern wie Lehrern pünktlich eingehalten werden.
- Mit Beginn der Unterrichtsstunde im Lernraum begibt sich jeder auf seinen Platz und hält sein Unterrichtsmaterial bereit.
- Wenn eine Klasse/ein Kurs 5 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer ist, so wird dies vom Klassensprecher oder einem beauftragten Schüler im Schulbüro gemeldet.
- Muss ein Schüler aus Krankheitsgründen den Unterricht vorzeitig verlassen, so meldet er sich beim Fach- oder Klassenlehrer bzw. Tutor sowie im Schulbüro ab.
Ordnung in den Räumen
- Für die Ausgestaltung der Lernräume sind die im jeweiligen Raum unterrichtenden Lehrkräfte in Abstimmung mit der Schulleitung zuständig.
- Nicht für den Unterrichtsgebrauch vorgesehene Handys, Radios, iPods und andere elektronische Geräte müssen während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein. Die Nichteinhaltung dieser Regel führt zum Einzug der Geräte und gilt bei Klausuren als Täuschungsversuch.
Fotografieren und Filmen auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung der Schulleitung bzw. der zuständigen Lehrkraft erlaubt. Das unerlaubte Filmen sowie das Veröffentlichen von in der Schule unerlaubt erstellten Mitschnitten werden schul- und strafrechtlich verfolgt. - Am Ende des Unterrichtstages wird ausgefegt und der Unrat unter den Tischen entfernt.
- Wer Beschädigungen verursacht, muss bei schuldhaftem Verhalten für die entstehenden Kosten aufkommen. Dies gilt insbesondere auch für Beschädigungen in Toiletten und Waschräumen.
- Fachräume dürfen von Schülern nur gemeinsam mit einem Lehrer betreten werden. Für die Benutzung der Fachräume können besondere Regeln gelten.
Pausenregeln
- Während der Pausen müssen die Schüler grundsätzlich die Lernräume verlassen. Nur mit Genehmigung des zuständigen Lehrers dürfen die Schüler in den Lernräumen bleiben.
- Die Schüler sollen sich in den großen Pausen im Freien aufhalten.
- In allen Räumen haben die Schüler folgende Pflichten:
Sie verhalten sich ruhig und achten darauf, dass sich auch die anderen ruhig verhalten. Sie achten auf die Sauberkeit. - Während des Schulvormittags dürfen Schüler das Schulgrundstück nicht verlassen (Versicherungsschutz). Über Ausnahmen entscheiden der zuständige Lehrer oder die Schulleitung.
- Wenn sich Schüler unmittelbar vor oder nach dem Unterricht im Nahbereich der Schule aufhalten, ist ihnen auch dann Rauchen, Trinken von Alkohol und Verschmutzung jeglicher Art (Wegwerfen von Kippen, Spucken etc.) verboten.
Mittagessen
Nach dem Essen ist jeder verpflichtet, Besteck und Teller zum Geschirrtisch zu bringen und seinen Platz sauber zu hinterlassen. Alle Essensreste kommen in die dafür vorgesehenen Behälter.Rauchen, Alkohol, Drogen
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. Während der Schulzeit dürfen außerhalb des Schulgeländes ausschließlich volljährige Schüler an dem dafür vorgesehenen Ort rauchen. Insbesondere vor dem Haupteingang ist das Rauchen während der Schulzeit untersagt.
- Alkoholkonsum ist am Gymnasium Buckhorn grundsätzlich untersagt.
- Sonderregelungen in Bezug auf einen kontrollierten Alkoholausschank an Volljährige (z.B. für gesellige Zusammenkünfte, Konzerte und Schulfeste) bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.
- Es ist am Gymnasium Buckhorn aus gesetzlichen und pädagogischen Gründen verboten, Haschisch, andere Cannabisprodukte und Drogen im Besitz zu haben, damit zu handeln oder sie zu gebrauchen.
- Auch auf Klassenfesten, bei Schulfeiern, Praktikumswochen, Klassenreisen und anderen schulisch veranlassten Zusammenkünften gilt dieses Alkohol, Cannabis- und Drogenverbot.
- Bei Handel mit Drogen (Dealen) wird über die Schulleitung unmittelbar die Polizei eingeschaltet.
Sicherheitsregeln
- Fahrräder dürfen nur an den jeweils dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und vor Beginn des Unterrichtes (1. Stunde) bis zum Ende der 7. Stunde nur über das Schulgelände geschoben werden.
- Das Befahren des Schulgeländes mit Autos, Motorrädern, Rollern oder Mopeds ist strengstens untersagt.
- Die Benutzung von Skateboards und anderen fahrbaren Sportgeräten auf dem Schulgelände ist vor Unterrichtsbeginn (1. Stunde) bis nach der 7. Stunde untersagt. Ausnahmen können vom Schulleiter oder von einem Fachlehrer in Abstimmung mit der Schulleitung zugelassen werden.
- Fußballspielen ist nur während der Pausen und nur im „Käfig“ zwischen den Sporthallen gestattet.
- Das Werfen mit Schneebällen ist wegen des hohen Verletzungsrisikos grundsätzlich untersagt.
Hausrecht
- Der Schulleiter übt das Hausrecht auf dem Schulgrundstück aus.
- Jeder Lehrer wie auch der Hausmeister vertritt in seinem Bereich den Schulleiter in der Ausübung des Hausrechts.
- Das Schulgelände darf außerhalb der Unterrichtszeit nur zum Basketballspiel (vor dem H-Gebäude) und zum Fußballspiel (Käfig) bis zum Einbruch der Dunkelheit genutzt werden.
- Schulfremde Personen dürfen sich am Vormittag nur nach Anmeldung im Schulbüro auf dem Gelände aufhalten.
Verstöße
Hält sich ein Schüler nicht an die in der Hausordnung dargelegten Grundsätze und Regeln, so ist der Klassenlehrer/Tutor zu informieren, der über angemessene Maßnahmen entscheidet. In schwerwiegenden Fällen oder bei Eilbedürftigkeit wird ein Mitglied der Schulleitung einbezogen. Bei Verstößen gegen die vorgegeben Regeln können neben den üblichen Ordnungsmaßnahmen auch Tätigkeiten im sozialen Bereich veranlasst werden. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung außerhalb der Unterrichtszeit werden strafrechtlich verfolgt.
