Wiederholung und Versetzung

An die Eltern der Jahrgangsstufen 5 und 6

Liebe Eltern,

die Schulgesetz-Änderungen vom 20. Oktober 2009 beinhalten einige weitreichende Veränderungen, über die wir Sie mit diesem Schreiben informieren möchten, da auch Ihre Kinder schon direkt betroffen sind.

Bisher – und für die jetzigen Klassenstufen 7 und höher auch weiterhin – entschied die Zeugniskonferenz unter Anwendung der Versetzungsbestimmungen über den Übergang in die nächst höhere Klassenstufe oder über ein Wiederholen der Klasse. Wenn im Einverständnis zwischen Eltern und Lehrern ein Schulformwechsel angeraten schien – meist auf eine Gesamtschule – war dies in der Regel jederzeit möglich. Gleichzeitig hat das Gymnasium Buckhorn immer wieder Schüler von den umliegenden Gesamtschulen aufgenommen, wenn die abgebende Schule dies unterstützte und die Perspektive gut erschien.

Das neue Schulgesetz (§45) sieht diese Flexibilität grundsätzlich nicht mehr vor:

  • Die Wiederholung einer Klassenstufe ist nur noch aus besonderem Grund auf Antrag und Genehmigung durch die Behörde zulässig.
  • Ein Schulformwechsel nach der Laufbahnentscheidung am Ende der 6. Klasse ist nicht mehr vorgesehen.

Dies bedeutet für uns alle eine große Verantwortung bei der Entscheidungsfindung der Schulform ab der Klassenstufe 7. Die Zeugniskonferenzen des 1. Halbjahres der 6. Klasse werden – wie in der Vergangenheit - sorgfältig für jeden Schüler überprüfen, wie seine Entwicklung in den letzten 1 ½ Jahren verlaufen ist und wie seine Perspektive auf dem Gymnasium sein wird.

Diese Laufbahnempfehlung stützt sich dabei nur zu einem Teil auf die bis dahin erreichten Leistungen. So gibt es z. B. immer wieder Schüler, die den Übergang zur 7. Klasse den Bestimmungen nach knapp erreichen, bei denen das Klassenkollegium für den weiteren Verbleib auf dem Gymnasium aber keine Perspektive sieht.

Im Hinblick auf die oben beschriebene Festlegung der Schulform auf mindestens vier weitere Jahre bis Ende 10. Klasse bitten wir Sie, der Laufbahnempfehlung durch Ihr Klassenkollegium ein entscheidendes Gewicht bei Ihrer persönlichen Entscheidung über die schulische Zukunft Ihres Kindes zu geben.

Das Klassenkollegium trifft seine Entscheidung aus jahrelanger Erfahrung, wohlüberlegt und allein zum Wohl Ihres Kindes.

Wenn Sie an einen Wechsel vom Gymnasium Buckhorn an eine Stadtteilschule (früher Real- oder Gesamtschule) denken, berücksichtigen Sie bitte folgende wichtigen Änderungen zum Wechsel: Anders als bisher müssen für die Anmeldungen enge Zeitgrenzen eingehalten werden, damit die Stadtteilschulen in der Lage sind, ihre Kapazitäten für das neue Schuljahr zu organisieren. Es gibt eine verbindliche Anmeldezeit für den Wechsel zum Sommer 2010 in der ersten Februarwoche 2010. Näheres erfahren Sie bei den jeweiligen Schulen direkt.

Christian Menzel
Unterstufenkoordinator

Aufrücken, Übergänge, Kurseinstufung, individuelle Förderung, Wiederholung und Versetzung